Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf den vom Bundeskanzler am 6. September 2023 vorgeschlagenen „Deutschland-Pakt“,
II. Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
1. mit Blick auf die Integrations-Infrastruktur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine unbegrenzte Asylzuwanderung nach Deutschland abgelehnt wird,
2. das Aufenthaltsgesetz nach seinem Zweck und Anwendungsbereich nach § 1 Absatz 1 angewendet wird,
3. lageangepasste stationäre und mobile Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz eingeführt werden,
4. in Transitzonen an den Landesgrenzen beschleunigte Verfahren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive durchgeführt und abgelehnte Asylbewerber in Rückkehrzentren nach dänischem Vorbild untergebracht werden
5. Algerien, Marokko, Tunesien und Indien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, 6. eine politische Vereinbarung mit den Ländern zur konsequenten Anwendung des Vorranges von Sachleistungen geschlossen wird, 7. von zusätzlichen Anreizen für illegale Migration abgesehen wird, 8. ergebnisorientierte Verhandlungen von Rückübernahmeabkommen mit relevanten Herkunftsstaaten durchgeführt werden, 9. eine flächendeckende personelle und sachliche Ausstattung der Bundespolizei im Grenzschutz erfolgt
|
Vorgangsablauf: |
-
-
•
eingebracht
-
-
-
•
Plenarberatung
Plenarprotokoll 8/68
10.11.2023, 0 S.; a) Ablehnung des Antrages auf Drucksache 8/2725 (S. ,
b) Ablehnung des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2769, Ablehnung des Antrages auf Drucksache 8/2739 (S. ,
c) Ablehnung des Antrages auf Drucksache 8/2730 (S. ,
d) Ablehnung des Antrages auf Drucksache 8/2732 (S.
-
•
Ablehnung
|