Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die Notwendigkeit von Küstenschutzmaßnahmen,
II. Aufforderung an die Landesregierung
1. zur Darlegung im Landtag, welche Schäden mit der Sturmflut an Küstenschutzanlagen und kommunaler Infrastruktur eingetreten sind,
2. zur Sicherstellung, dass die an den Küstenschutzanlagen entstandenen Schäden beseitigt werden,
3. zur Einstellung von Haushaltsmitteln zur Unterstützung von der Sturmflut betroffenen Kommunen in den Haushalt 2024/2025 im Rahmen der Haushaltsberatungen,
4. zur Ergreifung von Maßnahmen, um die von der Sturmflut betroffenen Kommunen zügig finanziell und materiell bei der Instandsetzung der Infrastruktur zu unterstützen,
5. zum Einsatz auf Bundesebene, dass die durch die Bundesregierung beabsichtigte Kürzung von GAK-Mitteln nicht umgesetzt wird
|