Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die Verringerung landwirtschaftlicher Nutzflächen und die Notwendigkeit für Maßnahmen zum Erhalt vorhandener Nutzflächen für die Nahrungsmittelproduktion,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. keine weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen für die Errichtung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen auszuweisen,
2. die Renaturierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu minimieren und die Flächen primär zur Erzeugung von Lebensmitteln zu verwenden,
3. die Aufforstung primär auf Grenzstandorte zu beschränken,
4. statistisch zu erheben, wie viel Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche durch die Bebauung mit Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden
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