Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf Förderprogramme des Landes und die Förderverwaltung,
II. Aufforderung an die Landesregierung
1. zur Steigerung der Effizienz und Transparenz des Förderwesens des Landes, insbesondere kleinteilige Förderprogramme mit geringem Mittelabfluss und/oder ungünstiger Relation von Mittelvolumen zu Verwaltungsaufwand zu beenden,
2. zur Forcierung investiver Förderprogramme insbesondere zur Stärkung und Entwicklung der Wirtschaft, Infrastruktur, Existenzgründung und kommunalen Ebene und die Aufsetzung oder Anpassung von Förderrichtlinien den zuständigen Ausschüssen bekannt zu geben,
3. dafür Sorge zu tragen, dass vom Tag der Festsetzung des Tages der Landtagswahl bzw. des Tages landesweiter Kommunalwahlen bis zum jeweiligen Wahltag Mitglieder der Landesregierung keine Bescheide, Mitteilungen oder Ähnliches über die Gewährung von Zuwendungen des Landes persönlich öffentlich an den Zuwendungsempfänger oder dessen Vertreter überreichen
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