Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf Verfahren zur Wasserstoffherstellung und dabei entstehende Emissionen und Klimaschäden,
II. Aufforderung an die Landesregierung
1. zur Festschreibung des Enddatums 31. Dezember 2034 für die Produktion und Nutzung von blauem Wasserstoff im Landesklimaschutzgesetz,
2. zur Sicherstellung, dass Verträge und Betriebsgenehmigungen zur Produktion und Nutzung von blauem Wasserstoff, die vor Beschluss des Klimaschutzgesetzes finalisiert werden, das Enddatum 31. Dezember 2034 für die Produktion beinhalten,
3. zur Festschreibung im Landesklimaschutzgesetz, dass nur die Produktion oder Nutzung von grünem Wasserstoff mit landeseigenen Mitteln förderfähig ist,
4. zur Beauftragung und Veröffentlichung einer Studie zu den Auswirkungen der Produktion und Nutzung von blauem Wasserstoff alle fünf Jahre als Grundlage für Prozessverbesserungen und gesetzliche Nachjustierungen
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