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Parlamentarischer Ablauf
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Schlagwort: Kommunales Standarderprobungsgesetz
Titel: Zweites Gesetz zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes
Kurzreferat: Verlängerung der Geltungszeit des derzeit bis Ende 2023 befristeten Kommunalen Standarderprobungsgesetzes um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2028
Vorgangsnummer: 8/Dr2590
Vorgangsablauf:
  • • Gesetzentwurf Landesregierung Drucksache 8/2590 06.09.2023, 9 S.
  • • eingebracht
  • • Sitzung Beschlussprotokoll 8/63 20.09.2023, 10 S.
  • • 1. Lesung Plenarprotokoll 8/63 20.09.2023, 0 S.
  • • Überweisung an
       Ausschuss Ausschuss für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (federf.), Ausschuss für Inneres, Bau und Digitalisierung