Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die Notwendigkeit zum Ausbau des Ausweisungsmessnetzes zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und bis zum 31. Dezember 2024, aber spätestens bis zum 31. Dezember 2028, das Ausweisungsmessnetz entsprechend den Vorgaben der AVV GeA auszubauen,
2. zur Beteiligung der Landwirtinnen und Landwirte am Ausbauprozess des Ausweisungsmessnetzes sowie zur Ermöglichung der Mitwirkung am Ausbau von neuen Nitratmessstellen,
3. zur Schaffung finanzieller Anreize zum Bau von neuen Nitratmessstellen für Landwirtinnen und Landwirte und weiterer Akteure da hiermit Aufgaben des Landes erfüllt werden,
4. im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen genügend finanzielle Mittel bereitzustellen, um den schnellstmöglichen Ausbau des Ausweisungsmessnetzes sicherzustellen
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