Schlagwort: |
Baukindergeld
|
Titel: |
Familien angesichts hoher Bau- und Immobilienpreise unterstützen – Landesbaukindergeld Mecklenburg-Vorpommern einführen
|
Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die Bedeutung des Baukindergeldes für die Förderung der Bildung von Wohneigentum für Familien,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. zur Einführung eines Landesbaukindergeldes zur Unterstützung junger Familien beim erstmaligen Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung,
2. zur Gestaltung der Förderbedingungen des Landesbaukindergeldes bis auf zwei Ausnahmen analog zu denen des Baukindergeldes des Bundes gemäß dem „Merkblatt Baukindergeld“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
a) Festsetzung des Förderbetrages je Kind und Jahr auf 1 500 Euro, b) Beschränkung der Förderung auf im Haus lebende Kinder unter 18 Jahren,
3. zur Einstellung entsprechender Mittel für das Landesbaukindergeld im Doppelhaushalt 2024/2025
|
Vorgangsnummer: |
8/Dr2345
|
Vorgangsablauf: |
|