Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf vorhandene Regelungslücken zu der neuen Wohnart der Tiny Houses und Mobilheime,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. zur baurechtlichen Prüfung der Frage, inwieweit durch landesgesetzliche Reglungen ein Bestandsschutz für Tiny Houses und Mobilheime hinsichtlich der gebäudeenergiegesetzlichen Vorgaben vorgesehen werden kann,
2. zum Einsatz zur Schaffung eines gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestandes von den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes für einmal genehmigungsfähige bestehende Tiny Houses und Mobilheime auf Bundesebene,
3. zur besseren Berücksichtigung der Wohnarten Tiny House und Mobilheime bei der Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
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