Schlagwort: |
Güterverkehr
|
Titel: |
Güterverkehrswende funktioniert nur mit Augenmaß
|
Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die Eurovignetten-Richtlinie der EU-Kommission sowie den am 14. Juni 2023 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften,
II. Aufforderung an die Landesregierung, im Bund auf Nachbesserungen im Gesetz und darüber hinaus mit folgenden Maßgaben hinzuwirken:
1. Inkrafttreten des Gesetzes zum März 2024 und gestaffelte Erhöhung des CO2-abhängigen Mautbestandteils bis 2030,
2. Verschiebung der Ausweitung auf Transportfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf 2027,
3. Verbesserung der güterverkehrsspezifischen Rahmenbedingungen an Autobahnen sowie Investition in die Schaffung der für emissionsarme Antriebstechnologien notwendigen Infrastruktur,
4. Verbesserung des Modal Split und Berücksichtigung der Forderungen des Antrages „Schienengebundene Einzelwagenverkehre stärken“ auf Drucksache 7/4302 aus dem Jahr 2019
|
Vorgangsnummer: |
8/Dr2335
|
Vorgangsablauf: |
-
-
•
eingebracht
-
-
•
Plenarberatung
Plenarprotokoll 8/60
13.07.2023, 0 S.; a) Annahme des Antrages auf Drucksache 8/2335, b) Ablehnung der Ziffer I und der Ziffer II Nummern 1 bis 4 des Antrages auf Drucksache 8/2244 (S.
-
•
Annahme
|