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Wahl
Plenarprotokoll 8/60
13.07.2023, 0 S.; Die Nachwahl wird gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 92 Absatz 1 GO LT geheim durchgeführt.
Ergebnis der Nachwahl des stellvertretenden Mitgliedes der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes: abgegebene Stimmzettel: 76, gültige Stimmzettel: 65, Stimmen für den Abg. Henning Foerster: 50, Stimmen für den Abg. Horst Förster: 15, somit konnte das Mitglied des Landtages Henning Foerster die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen und ist als stellvertretendes Mitglied der G 10-Kommission nach § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes gewählt (S.