Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur Bedeutung der Reform des Gebäudeenergiegesetzes für die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen,
II. Aufforderung an die Landesregierung
1. sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, klimapolitische Doppelregulierungen abzubauen und die Emissionseffizienz in den Mittelpunkt der klimapolitischen Betrachtung des Gebäudesektors zu rücken,
2. sich dafür einzusetzen, dass alle rechtlichen, technischen und bürokratischen Hürden für die Verbreitung von Mieterstrommodellen abgebaut werden,
3. sich auf Bundesebene für eine volle Kompatibilität des Brennstoffemissionshandelsgesetzes mit dem neuen EU-ETS 2 für die Bereiche Verkehr, Gebäude und andere Emittenten einzusetzen,
4. sich für einen frei am Markt bildenden CO2-Preis einzusetzen, 5. sich auf Bundesebene für eine Preisstabilitätsreserve zum Schutz vor übermäßigem Preisanstieg unter Nutzung der Flexibilitätsoptionen der EU-Lastenverteilungsverordnung einzusetzen,
6. sich für ein aus den Einnahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes finanziertes Klimageld für alle als Sozialausgleich einzusetzen, 7. den Ausbau der Fernwärmenetze in den Kommunen zu fördern, 8. dazu beizutragen, die Erfolgsbedingungen einer klimafreundlichen technischen Infrastruktur zu schaffen, 9. Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten
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Vorgangsablauf: |
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eingebracht
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Plenarberatung
Plenarprotokoll 8/56
15.06.2023, 0 S.; a) Annahme des Antrages auf Drucksache 8/2082, Ablehnung des Änderungsantrages auf Drucksache 8/2287 (S. ,
b) Ablehnung des Antrages auf Drucksache 8/2108 (S. ,
c) Ablehnung des Antrages auf Drucksache 8/2226 (S. ,
d) Ablehnung des Änderungsantrages auf Drucksache 8/2286, Ablehnung des Antrages auf Drucksache 8/2238 (S. ,
Zusatztagesordnungspunkt: Ablehnung der Überweisung, Ablehnung des Antrages auf Drucksache 8/2293 (S.
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Ablehnung
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