Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die Einführung der CO2-Differenzierung und des CO2-Zuschlags,
II. Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
1. die Doppelbelastung durch einen CO2-Preis auf Kraftstoffe ausgeschlossen wird,
2. die CO2-Differenzierung technologieoffen ausgestaltet wird, Erfüllungsoptionen (beispielsweise Bio-LNG) dürfen nicht ausgeschlossen werden,
3. der CO2-Zuschlag stufenweise erhöht wird, beginnend ab 2025, sofern die Technologie und Infrastruktur für alternative Antriebe flächendeckend verfügbar sind,
4. der Finanzierungskreislauf Straße beibehalten wird und die Investitionen der Mautmehreinnahmen in die Transformation der Branche und die Straßeninfrastruktur fließen
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