Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“,
II. Anerkennung des Landtages, dass die Stiftung nicht rechtskonform auflösbar ist,
III. Nichtfesthalten des Landtages an seinem Beschluss vom 1. März 2022, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ nicht fortbesteht,
IV. Aufforderung an die Landesregierung, von einer Umsetzung des „Auflösungsbeschlusses“ vom 1. März 2022 und ihrem Vorhaben, die Auflösung der Stiftung mittels Bestellung eines auflösungsbereiten Vorstandes herbeizuführen, abzurücken und damit die Debatte um eine Auflösung der Stiftung zu beenden
|