Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur Reform der Grundsteuer,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. eine Regelung zu treffen, um erstellten und noch zu erstellenden Grundsteuermessbescheiden mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen,
2. dabei einen pragmatischen und ressourcensparenden Weg für die Information der Steuerpflichtigen über die geänderte Rechtslage zu wählen,
3. sich in diesem Sinne auf Bundesebene für eine einheitliche Vorgehensweise aller Bundesländer einzusetzen,
4. die aus den Widersprüchen gewonnenen Informationen systematisch auszuwerten und in Abstimmung mit den anderen das Bundesmodell anwendenden Bundesländern sowie dem Bund zu nutzen, um Fehler im Verfahren zu korrigieren und bei Bedarf steuerrechtliche Korrekturen vorzunehmen
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