Schlagwort: |
Feuerwehr
|
Titel: |
Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern anpassen
|
Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur Notwendigkeit der Anpassung der Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen für Feuerwehrleute an die durch wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Einflüsse geänderten Lebensbedingungen,
II. Aufforderung an die Landesregierung, nach den Vorschlägen des Landesfeuerwehrverbandes die Feuerwehrentschädigungsverordnung zum Vorteil der ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren zu ändern, indem
- die nach § 2 an die jeweiligen Funktionsträger zu zahlende Aufwandsentschädigung erhöht wird,
- nach § 5 zu den Personen mit besonderen Aufgaben insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder allgemein sowie Leiterinnen und Leiter von Einsatzabteilungen zählen,
- nach § 7 die Verdienstausfallhöhe pauschal 40 Euro für jede angefangene Stunde und höchsten 320 Euro je Tag beträgt und bei konkretem Nachweis durch den Antragsteller, dass der Verdienstausfall diese Entschädigung übersteigt, als Tagessatz der
dreihundertste Teil der Jahreseinkünfte bis zum Höchstbetrag von 500 Euro je Tag erstattet wird
|
Vorgangsnummer: |
8/Dr1930
|
Vorgangsablauf: |
-
-
•
eingebracht
-
-
-
•
Plenarberatung
Plenarprotokoll 8/49
23.03.2023, 0 S.; Ablehnung des Änderungsantrages auf Drucksache 8/1993, Ablehnung des Antrages auf Drucksache 8/1930 (S.
-
•
Ablehnung
|