Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag fixierten Ziels, das Grünes Band als Nationales Naturmonument auszuweisen,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. die Arbeiten zur Sicherung des ehemaligen Grenzstreifens als Verbund von Biotopen und als Erinnerungslandschaft zu intensivieren mit dem Ziel, das Grüne Band bis zum Jahr 2024 als Nationales Naturmonument auszuweisen,
2. ein Gesetz beziehungsweise eine Verordnung zu erarbeiten und dem Landtag bis zum März 2024 einen entsprechenden Entwurf vorzulegen,
3. mit Hilfe eines Dialogprozesses Interessen, Befürchtungen und Sorgen der betroffenen Menschen aufzunehmen und bei Konflikten kooperative Lösungen zu finden,
4. die im Landeshaushalt 2022/2023 eingestellten Kofinanzierungsmittel im Umfang von 250 000 Euro noch im Haushaltsjahr 2023 für die Beantragung eines entsprechenden Bundesprojektes einzusetzen und begonnene Arbeiten fortzusetzen,
5. zum Einsatz der aus dem Strategiefonds zum Zwecke der Vorbereitung des Nationalen Naturmonuments finanzierten Personalstellen im Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe für die Vorbereitung des Nationalen Naturmonuments,
6. zur Schaffung der notwendigen staatlichen Verwaltungsstruktur mit einer angemessenen Personalausstattung
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