Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die Notwendigkeit der Bestandsregulierung des Wolfes zum Erhalt der Weidetierhaltung in ihrem jetzigen Ausmaß,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. sich beim Bund dafür einzusetzen, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfes anerkannt, an die EU-Kommission kommuniziert und regelmäßig neu evaluiert wird,
2. den Wolf in das Landesjagdgesetz aufzunehmen, 3. sich über eine Bundesratsinitiative auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie aufzunehmen,
4. eine Bestandsuntergrenze für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern zu definieren, 5. die Beweislast bei Nutztierrissen durch den Wolf umzukehren,
6. die beiden Förderrichtlinien für Prävention vor Schäden durch den Wolf zusammenzufassen, 7. den Austausch zum Wolfsmanagement mit dem Nachbarland Brandenburg zu intensivieren
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