Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf einen erhöhten Bedarf an Unterstützungsleistungen durch psychosoziale Beratungen für Studierende,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. an jedem Hochschulstandort eine zusätzliche halbe Beratungsstelle für das Jahr 2023 einzurichten, wobei die Finanzierung hierfür aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds erfolgen soll,
2. den Bedarf an psychosozialer Beratung bis spätestens zum 20. November 2023 zu evaluieren, um die Ergebnisse in die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 einfließen lassen zu können,
3. die Regelversorgung um digitale Mental Health-Angebote zu erweitern,
4. Genehmigungsvorbehalte zu entbürokratisieren, so dass die Ersuchen von Studierenden in den ersten vier bis sechs Wochen bis zur Gewährung einer Regelversorgung zumindest über eine online-gestützte Intervention umgehend erfüllt werden können,
5. Trainingsprogramme für Universitätspersonal zu etablieren, 6. Multiplikatorenprogramme im Ehrenamt zu fördern, 7. bestehende und neue Netzwerke in Bezug auf eine Mental Health-Strategie in eine effiziente Abstimmung zu bringen
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