Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die Aufrechterhaltung des kreditfinanzierten Sondervermögens "MV-Schutzfonds",
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. alle geplanten Ausgaben, welche durch die Aufnahme zusätzlicher Kredite im Rahmen des MV-Schutzfonds noch finanziert werden sollen, spätestens am 24. April 2023 zusammenzutragen und dem Landtag zur Beratung zur Verfügung zu stellen,
2. diese Vorhaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus § 5 und § 6 Absatz 2 des Sondervermögensgesetzes den zur Freigabe von Mitteln berechtigten Stellen zu einer finalen Entscheidung spätestens bis zum 2. Mai 2023 vorzulegen,
3. die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Sondervermögen MV-Schutzfonds nach Abarbeitung der Ziffern II.1 und II.2 so schnell wie möglich abzuwickeln,
4. zu prüfen, ob ein früherer Tilgungsbeginn für die durch die Errichtung des Sondervermögens MV-Schutzfonds entstandenen Kreditschulden beim Land umgesetzt werden kann und womöglich finanziell günstige Konditionen ermöglicht
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