Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die Entlastung der Kommunen bei der Zuweisung von Asylantragstellenden sowie auf den Ausbau von Beratungs- und Sprachangeboten,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. unverzüglich zusätzliche, temporäre Unterbringungsmöglichkeiten auf Landesebene zu schaffen,
2. dem Vorbild Berlins zu folgen und nach § 49 Absatz 2 des Asylgesetzes Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Asylantragstellende auch bei Verwandten sowie Freundinnen und Freunden wohnen sowie Wohnraumangebote aus der Bevölkerung
annehmen dürfen, anstatt ausschließlich in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht zu werden,
3. die Kommunen bei der Bauplanung und der Schaffung von menschenwürdigen, kleinen bis mittelgroßen, infrastrukturell gut angebundenen sowie nachnutzbaren Unterkünften für Schutzsuchende zu unterstützen,
4. sich auf Bundesebene für eine Ausweitung der BAMF-Integrationskurse einzusetzen, 5. die Anzahl niederschwelliger Sprachkursangebote zu erhöhen, 6. die Wirksamkeit des Integrationsfonds zu evaluieren und die Förderrichtlinien anzupassen
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