Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur Notwendigkeit der Fortsetzung des Landesprogramms vor dem Hintergrund der hohen und weiter gestiegenen Nichtschwimmerquote im Grundschulalter,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. die finanziellen Mittel für die Fortsetzung des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ in Höhe von 300 000 Euro für das Jahr 2023 bereitzustellen,
2. in den Haushaltsplan 2024/2025 finanzielle Mittel in Höhe von 300 000 Euro pro Jahr im Rahmen eines Haushaltstitels „Programm ‚MV kann schwimmen‘“ einzustellen sowie für die Mittelfristige Finanzplanung eine Dynamisierung der Mittel vorzusehen,
3. den zuständigen Ausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung für dieses Jahr bis zum 31. Mai 2023 zu informieren
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