Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur Bedeutung lokaler TV-Sender und der Notwendigkeit zur Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. eine Unterstützung der lokalen TV-Sender aus dem Härtefallfonds in Höhe von mindestens 1 000 000 Euro bereitzustellen,
2. die laufenden Defizite der vier Sendergruppen in Mecklenburg-Vorpommern von circa 400 000 Euro jährlich für die Jahre 2022 und 2023 zu kompensieren und eine Reserve für 2024 vorzusehen
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