Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages in Bezug auf die durch die Energiekrise gestiegenen Preise für nicht leitungsgebundene Brennstoffe,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. die privaten Verbraucher von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen mit landeseigenen Mitteln in Vorleistung der Bundesförderung zu entlasten, sofern sich deren Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben,
2. dazu die Mittel des landeseigenen Härtefallfonds „weitere Bereiche und Maßnahmen“ zu nutzen,
3. nach Abschluss der notwendigen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land die Vorleistung des Landes mit den Bundesmitteln zu verrechnen,
4. sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass auch nach dem Stichtag vom 1. Dezember 2022 erstellte Rechnungen bei der Fördermittelvergabe berücksichtigt werden
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