Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur Ausbreitungsdynamik von Wölfen in Deutschland und damit einhergehenden Konflikten,
II. Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
1. die maximale Bestandsgrenze von 5,6 Wolfsindividuen pro 1 000 km² definiert wird, 2. die Monitoringstandards angepasst werden, 3. die eine Entnahme erlaubenden Spielräume im EU-Recht genutzt werden, 4. der Wolf entsprechend der FFH-Richtlinie aus dem Anhang IV in Anhang V überführt wird, 5. der Wolf als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufgenommen wird, 6. ein an die regionalen Besonderheiten angepasstes Bestandsmanagement etabliert wird, 7. Wölfe entnommen werden, wo sie Nutztiere anfallen und damit die Grünlandnutzung gefährden, 8. bestehende Fragen in wissenschaftlichen Untersuchungen geklärt werden,
III. Die Landessregierung wird aufgefordert,
1. den Wolf in das Jagdrecht des Landes aufzunehmen, 2. eine neutrale Rissbegutachtung und -bewertung für Nutztierhalter sicherzustellen, 3. die Entnahme von Wölfen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes per Verordnung zu regeln
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