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Parlamentarischer Ablauf
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Schlagwort: Kommunalverfassung
Titel: Hybride Sitzungen kommunaler Gremien dauerhaft ermöglichen
Kurzreferat: Aufforderung an die Landesregierung, 1. die Kommunalverfassung nach dem Vorbild Bayerns und Nordrhein-Westfalens dergestalt anzupassen, dass den Gemeindevertretungen die Option eröffnet wird, ihre Sitzungen sowie die Sitzungen ihrer Gremien und Ausschüsse generell in hybrider Form stattfinden zu lassen. 2. zur Gewährleistung und Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung rechtssichere Möglichkeiten für die Online-Übertragung öffentlicher Sitzungen in der Kommunalverfassung zu verankern.
Vorgangsnummer: 8/Dr1751
Vorgangsablauf:
  • • Antrag FDP Drucksache 8/1751 11.01.2023, 2 S.
  • • eingebracht
  • • Änderungsantrag AfD Drucksache 8/1792 25.01.2023, 1 S.
  • • Änderungsantrag SPD, DIE LINKE Drucksache 8/1794 25.01.2023, 1 S.
  • • Sitzung Beschlussprotokoll 8/44 27.01.2023, 10 S.
  • • PBer (TO) Plenarprotokoll 8/44 27.01.2023, S. 100 ; Die Tagesordnungspunkte 38, 33, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 37, 29 und 18 werden von der Tagesordnung der 44. Sitzung abgesetzt und in der nächsten Landtagssitzung aufgerufen (S. 100)
  • • Absetzung von TO
  • • Änderungsantrag B90/GR Drucksache 8/1859 20.02.2023, 1 S.
  • • Dringlichkeitssitzung Beschlussprotokoll 8/45 20.02.2023, 7 S.
  • • Plenarberatung Plenarprotokoll 8/45 20.02.2023, S. 24 - 33 ; Annahme der Ziffer I Nummern 1 bis 3 und der Ziffer II des Änderungsantrages auf Drucksache 8/1794, Annahme des geänderten Antrages auf Drucksache 8/1751, Ablehnung der Änderungsanträge auf den Drucksachen 8/1792 und 8/1859 (S. 33)
    video

  • • Annahme in geänderter Fassung