Schlagwort: |
Cannabis
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Titel: |
Keine Strafverfolgung beim Umgang mit Cannabis-Produkten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums
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Kurzreferat: |
Aufforderung an die Landesregierung, eine Richtlinie zum Anwendungsbereich des § 31a des Betäubungsmitttelgesetzes in Bezug auf Cannabisprodukte zu erlassen, nach der bis zu dem Inkrafttreten der geplanten Neuregelungen
1. die Menge, bei der die Staatsanwaltschaft in den Fällen des Umgangs mit Cannabisprodukten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums ohne Vorliegen einer Fremdgefährdung die Verfahren regelmäßig einstellt, von bis zu sechs Gramm auf bis zu
zwanzig Gramm erhöht wird.
2. wiederholte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Umgang mit Cannabisprodukten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums ohne Vorliegen einer Fremdgefährdung einer Anwendung des § 31a Betäubungsmittelgesetz nicht entgegenstehen.
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Vorgangsnummer: |
8/Dr1586
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Vorgangsablauf: |
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eingebracht
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Plenarberatung
Plenarprotokoll 8/40
08.12.2022, S. 97 - 111 ; Ablehnung des Antrages auf Drucksache 8/1586 (S.111)
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Constanze Oehlrich B90/GR (Abgeordnete/r)
Jacqueline Bernhardt (Minister/in)
Horst Förster AfD (Abgeordnete/r)
Ann Christin von Allwörden CDU (Abgeordnete/r)
Prof. Dr. Robert Northoff SPD (Abgeordnete/r)
René Domke FDP (Abgeordnete/r)
Michael Noetzel DIE LINKE (Abgeordnete/r)
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Ablehnung
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