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Parlamentarischer Ablauf
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Schlagwort: Landesbeauftragter für den Datenschutz
Titel: Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 16 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V)
Kurzreferat: Vorschlag der Fraktionen DIE LINKE und SPD, Herrn Sebastian Schmidt zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 16 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern zu wählen
Vorgangsnummer: 8/Dr1617
Vorgangsablauf:
  • • Wahlvorschlag DIE LINKE, SPD Drucksache 8/1617 30.11.2022, 1 S.
  • • eingebracht
  • • Sitzung Beschlussprotokoll 8/39 07.12.2022, 13 S.
  • • Wahl Plenarprotokoll 8/39 07.12.2022, S. 22 - 23 ; Die Wahl wird gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 92 Absatz 1 GO LT geheim durchgeführt. Ergebnis der Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz: abgegebene Stimmen: 71, gültige Stimmen: 71, Stimmen für den Wahlvorschlag: 43, Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 24, Enthaltungen: 4 Damit konnte Herr Sebastian Schmidt die nach Artikel 37 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 16 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Stimmenanzahl auf sich vereinigen und ist zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt (S. 23, 119)
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