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Wahl
Plenarprotokoll 8/39
07.12.2022, 0 S.; Die Wahl wird gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 92 Absatz 1 GO LT geheim durchgeführt. Ergebnis der Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz:
abgegebene Stimmen: 71, gültige Stimmen: 71, Stimmen für den Wahlvorschlag: 43, Stimmen gegen den Wahlvorschlag: 24, Enthaltungen: 4
Damit konnte Herr Sebastian Schmidt die nach Artikel 37 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 16 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Stimmenanzahl auf sich vereinigen und ist zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt (S.