Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur deutschen Rechtschreibung,
II. Aufforderung an die Landesregierung
1. zur Schaffung von Verordnungen zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung, der Entgegenwirkung einer Verfremdung der deutschen Sprache als Bestandteil der kulturellen Identität entgegenwirken und der Vermeidung eines Improvisierens mit sogenannter Gendersprache durch staatliche Einrichtungen und Behörden,
2. zur Sicherstellung der Einhaltung der Maßgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch sowie der Gleichbehandlung von nach dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung
entsprechend formulierten Leistungen an Schulen, Hochschulen und Universitäten,
III. Sicherstellung der Vermeidung einer Verwendung grammatikalisch falscher Gendersprache in parlamentarischen Dokumentationen des Landtages, in seinem internen und externen Schriftverkehr sowie in Veröffentlichungen, Ausstellungen und Publikationen seines Zuständigkeitsbereiches
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