Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zu den sich aus der Energiekrise ergebenden sozialen Härten,
II. Aufforderung an die Landesregierung
1. zur Einberufung eines Sozialgipfels mit dem Ziel der Ermittlung der dringendsten sozialen Handlungsbedarfe für die kommenden
Herausforderungen und der Unterbreitung konkreter Lösungsvorschläge,
2. zur Erarbeitung passgenauer und unbürokratischer Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten, insbesondere Soforthilfen für einkommensschwache Haushalte,
3. zur Anpassung der Finanzmittel des Härtefallfonds sowie zur Konkretisierung der Ausgestaltung und der Bedingungen der Inanspruchnahme,
4. zur Stärkung der vorhandenen sozialen Beratungsstrukturen, vor allem in Bezug auf die Bereiche Schuldnerberatung, Mieterschutz und Energiesparberatung
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