Kurzreferat: |
Aufforderung an die Landesregierung,
1. zusammen mit den kommunalen Vertretern dringend darauf hinzuwirken, dass alle Verhandlungspartner der Vereinbarung zum BTHG-Mehrbelastungsausgleich in Umsetzung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 19. August 2021 zustimmen und die damit verbundenen Zusagen zu Datenbereitstellungen einhalten,
2. gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden zeitnah ein Gutachten zu beauftragen, in dem mögliche Mehrbelastungen nach dem KiföG M-V für Städte, Gemeinden und Landkreise aufgrund der Neuregelung des Finanzierungssystems zur Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020 untersucht sowie weitere Verbesserungsmöglichkeiten des Finanzierungs- und Kontrollsystems ermittelt werden,
III. Der Landtag fordert zudem die Landesregierung und Kommunale Landesverbänden auf, die noch offenen Fragestellungen in einem Kommunalgespräch im Herbst 2022 zu erörtern. Dazu gehören insbesondere:
1. Ausgestaltung der Infrastrukturpauschale ab dem Jahr 2023 im Hinblick auf Höhe und Finanzierung,
2. Zwischenstand des KiföG-Gutachtens nach Nummer II.2.
3. Kostenentwicklung im sozialen Bereich, vor allem in der Eingliederungs- und der Sozialhilfe. Unter anderem sollen Maßnahmen zur Kostendämpfung diskutiert werden. Grundlage für die zukünftige Steuerung soll eine einheitliche Datenerfassung im zu
errichtenden gemeinsamen Datenpool sein.
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