Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zum Schutz vor häuslicher Gewalt,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. den Bestand der Beratungsstellen für häusliche Gewalt sowie ambulante Unterstützungen auf dem Land sicherzustellen, auszubauen und in angemessener Form finanziell auszustatten,
2. spezielle Angebote für Männer, Jungen sowie diverse Personen zu schaffen, insbesondere Beratungsstellen sowie geschützte Wohnräume und durch intensive Öffentlichkeitsarbeit über dieses sensible Thema frühzeitig aufzuklären,
3. ein Landesprogramm „Gewalt in der Partnerschaft“ aufzulegen,
4. das Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV vom 27. April 2020 dergestalt zu ändern, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten in Fällen häuslicher Gewalt unabhängig von der Bedingung einer polizeilichen Maßnahme erfolgen kann,
5. die Täterberatungsstellen im Land in angemessener Weise zu unterstützen
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