Kurzreferat: |
Aufforderung an die Landesregierung,
1. die Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit so umzugestalten, dass sie den Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an eine unabhängige Datenschutzaufsicht entspricht,
2. sicherzustellen, dass die Datenschutzaufsicht mit den personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, Räumlichkeiten und Infrastrukturen ausgestattet wird, die sie benötigt, um ihre Aufgaben und Befugnisse effektiv wahrnehmen zu können,
3. der Datenschutzaufsicht die Durchsetzung des Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich zu ermöglichen, indem sie einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringt, der u. a. vorsieht, dass die Datenschutzaufsicht die von ihr gegenüber öffentlichen Stellen erlassenen Verwaltungsakte auch vollstrecken kann
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