Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur Bedeutung der Bioökonomie,
II. Aufforderung an die Landesregierung 1. zu prüfen und dem zuständigen Ausschuss darüber zu berichten, a) welche Potenziale im Bereich der Bioökonomie vorhanden sind, b) welche Relevanz die „Nationale Bioökonomiestrategie“ des Bundes für das Land hat, c) inwieweit vorhandene Förderansätze für die Etablierung und den Ausbau eines auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Wirtschaftszweigs Anwendung finden können,
2. im Rahmen der Neuausrichtung der Agrarförderung für die Förderperiode 2023 bis 2027 landeseigene Förderprogramme aufzusetzen, die den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen stärken,
3. eine Ansiedlungsstrategie für Betriebe aus dem Bereich der Bioökonomie zu entwickeln,
4. mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Fachbehörden einen Forschungscluster zu gründen mit Ausrichtung auf Anbau, Verarbeitung und Anwendung von biogenen Werkstoffen,
5. zu prüfen, inwieweit an Hoch- und Fachhochschulen Studiengänge mit Schwerpunkt Bioökonomie eingerichtet oder Lehrkapazitäten geschaffen werden können
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