Kurzreferat: |
Aufforderung an die Landesregierung,
1. im Doppelhaushalt 2022/2023 zusätzliche Mittel zur Kompensation überdurchschnittlicher Baupreissteigerungen für finanzschwache Kommunen einzuplanen,
2. diese zusätzlichen Mittel unter anderem zur Aufstockung der Mittel für Sonderbedarfszuweisungen einzusetzen,
3. den Kofinanzierungsfonds erneut aufzulegen und mindestens mit Mitteln in der zuletzt eingestellten Höhe von 15 Mio. Euro jährlich auszustatten,
4. die Förderhöchstgrenzen für aus Mitteln des Landeshaushalts geförderte öffentliche Bauvorhaben entsprechend der Steigerung der Baupreisindizes seit der letzten Festlegung deutlich anzuheben,
5. eine Bereitstellung von Landesmitteln von 100 Mio. Euro für eine Infrastrukturpauschale in Höhe der letzten Jahre auch im Jahr 2023 einzuplanen,
6. mit der kommunalen Ebene einen Mechanismus zu entwickeln, mit dem die Entwicklung der Baupreisindizes automatisch in der Förderpolitik und -praxis des Landes Berücksichtigung findet
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