Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur Bedeutung und Gefährdung der Kutter- und Küstenfischerei,
II. Aufforderung an die Landesregierung,
1. zügig Überbrückungsmaßnahmen zu gewährleisten und die am 7. Juli 2021 ratifizierte EU-Verordnung 20/21-1139 zeitnah in nationales Recht umzusetzen,
2. Maßnahmen zu ergreifen, um Kompensationen für Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei gewährleisten zu können, die die Fischerei nicht als Haupterwerbsbetrieb ausführen,
3. sich dafür einzusetzen, dass die Kutter- und Küstenfischerei als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt wird,
4. zu prüfen, inwieweit Kutter- und Küstenfischer in Monitoring- oder Forschungsvorhaben eingebunden werden können
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