Kurzreferat: |
I. Feststellung des Landtages zur hohen, hauptsächlich auf die enorm steigenden Energiekosten zurückzuführende Inflationsrate,
II. Aufforderung an die Landesregierung, sich gemeinsam mit anderen Bundesländern beim Bund dafür einzusetzen, dass
1. die rechtlichen Voraussetzungen für einen einmaligen Heizkostenzuschlag beim Wohngeld geschaffen werden, der rückwirkend auch für das IV. Quartal 2021 ausgezahlt wird und Nachbesserungen beim Wohngeld sowie die Einführung einer Klimakomponente auf den Weg gebracht werden,
2. die Mehrkosten für die CO2-Bepreisung von Heizenergie nicht allein von den Mieterinnen und Mietern, sondern mindestens hälftig auch von der Vermieterseite getragen werden müssen,
3. eine Lösung gefunden wird, um Strom-, Gas- und Fernwärmesperren, insbesondere bei Familien mit Kindern und Sozialleistungsbezieherinnen bzw. Sozialleistungsbeziehern, bis zum Abklingen der Pandemie zu vermeiden
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