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Parlamentarischer Ablauf
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Schlagwort: G 10-Kommission
Titel: Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)
Kurzreferat: Vorschlag der Fraktion der CDU, Frau Katy Hoffmeister (MdL) zum ordentlichen und Frau Ann Christin von Allwörden (MdL) zum stellvertretenden Mitglied der G 10-Kommission zu wählen
Vorgangsnummer: 8/Dr0129
Vorgangsablauf:
  • • Wahlvorschlag CDU Drucksache 8/129 09.12.2021, 1 S.
  • • eingebracht
  • • Sitzung Beschlussprotokoll 8/5 16.12.2021, 12 S.
  • • Wahl Plenarprotokoll 8/5 16.12.2021, S. 58 - 60, 112 ; Die Wahl wird gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 92 Absatz 1 GO LT geheim durchgeführt. Ergebnis der Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz: abgegebene Stimmzettel: 75, gültige Stimmzettel: 69 Stimmen für den Abg. Prof. Dr. Robert Northoff: 53 Stimmen für den Abg. Michael Noetzel: 49 Stimmen für den Abg. Jan-Phillip Tadsen: 9 Stimmen für die Abg. Katy Hoffmeister: 58 Stimmen für den Abg. David Wulff: 58 Somit konnten die Mitglieder des Landtages Prof. Dr. Robert Northoff, Michael Noetzel, Katy Hoffmeister und David Wulff die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen und sind als Mitglieder der G 10-Kommission nach § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt. Ergebnis der Wahl der stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz: abgegebene Stimmzettel: 75, gültige Stimmzettel: 71 Stimmen für den Abg. Philipp da Cunha: 55 Stimmen für die Abg. Eva-Maria Kröger: 55 Stimmen für den Abg. Michael Meister: 11 Stimmen für die Abg. Ann Christin von Allwörden: 59 Stimmen für den Abg. René Domke: 57 Somit konnten die Mitglieder des Landtages Philipp da Cunha, Eva-Maria Kröger, Ann Christin von Allwörden und René Domke die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen und sind als stellvertretende Mitglieder der G 10-Kommission nach § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt (S. 58, 59, 112)
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