Kurzreferat: |
I. Einsetzung der ständigen Ausschüsse gemäß Artikel 33, 35 und 35a der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie gemäß § 9 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern,
II. Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Petitions-, Innen-, Finanz-, Wirtschafts-, Agrar- und Sozialausschusses auf je 13 Mitglieder, die von den Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis benannt werden,
III. Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Rechts-, Bildungs- und Wissenschafts- und Europaausschusses auf je neun Mitglieder, von denen je sieben Mitglieder von den Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis benannt werden, Benennung von je einem Mitglied durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der FDP (Grundmandat),
IV. Bestimmung der Anzahl der Mitglieder in weiteren vom Landtag eingesetzten Gremien im Einzelfall
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