Kurzreferat: |
Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Änderung des § 35 Baugesetzbuch entsprechend den Maßgaben des Antrages einzusetzen,
Aufforderung an die Landesregierung zu folgenden Punkten: strengere Regelungen zur Reduktion von Bioaerosolen, Ammoniak, Stäuben und Geruchsemissionen aus Tierhaltungsanlagen, Einhaltung der Höchstmengen des Ammoniakausstoßes gemäß den EU-Vorgaben, Überarbeitung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit dem Ziel der tiergerechten Haltung von Nutztieren und der Einführung eines einheitlichen verpflichtenden Tierschutzlabels, Erarbeitung eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine, Erarbeitung eines Landesplans zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung, Beendigung des Engagements als planende Institutionen für Tierhaltungsanlagen der Landgesellschaft M-V mbH und der LMS Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern / Schleswig-Holstein GmbH, Erarbeitung eines Leitfadens für die korrekte Durchführung der Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen, Berücksichtigung der raumbedeutsamen Wirkung von Tierhaltungsanlagen bei der Neufassung des Landesraumentwicklungsprogramms, Verbesserung der Bürger- und Verbändebeteiligung bei der Planung von Tierhaltungsanlagen, Aberkennung der Förderfähigkeit genehmigungsbedürftiger Nutztierhaltungsanlagen, Förderung der Biodiversität bzw. der genetischen Vielfalt in der Tierhaltung durch die Förderung alter Haustierrassen, Förderung der wissenschaftlichen Analyse der Auswirkung der heutigen Landwirtschaft auf dörfliche Sozialsysteme, Berichterstattung über die bisherigen Arbeitsergebnisse der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Landwirtschaftliche Erzeugung und Markt“
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